Stadtverordnetenversammlung

Die Stadt Fürstenberg/Havel hat die rechtliche Stellung einer amtsfreien Stadt. Sie regelt ihre örtlichen Angelegenheiten in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung. Hierbei übernimmt die Stadtverordnetenversammlung (StvV) als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger die entscheidende Rolle.

Die Stadtverordnetenversammlung (StvV) der Stadt Fürstenberg/Havel wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 


Gewählte Mitglieder der StvV Fürstenberg/Havel

Die Übersicht finden Sie hier




Zuständigkeiten

Die Stadtverordnetenversammlung trifft die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen. Die ausschließliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung für bestimmte Angelegenheiten ergibt sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (§1 BbgKVerf).  So ist die Stadtverordnetenversammlung z. B. zuständig für:

  • die Aufstellung von Satzungen und Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen (Ortsrecht),
  • die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern),
  • die Verabschiedung des Haushaltsplanes,
  • die Verfügung über Gemeindevermögen und die Aufnahme von Darlehen,

Der Stadtverordnetenversammlung überwacht ferner die Durchführung ihrer Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltung. In anderen Angelegenheiten kann er sich darüber hinaus im Einzelfall die Beschlussfassung vorbehalten.
 


Links


Ansprechpartnerin Stadtverordnetenversammlung

Frau Ilona Friedrich
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
Stadtverwaltung Fürstenberg/Havel
Markt 1
16798 Fürstenberg/Havel

Ansprechpartnerin für den Sitzungsdienst:

Frau Liane Köngerski
Zimmer: 13 / 1.OG 
Telefon: 033093 346-13 
E-Mail: l.koengerski@fuerstenberg-havel.de

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